Ausbildung Trainer-C
Die Voraussetzung zur Teilnahme an einem Trainer-C-
Lehrgang ist, dass der Teilnehmer zuvor an einem
Vorbereitungsseminar teilgenommen haben muss.
Die Teilnahme am Vorbereitungsseminar ist für alle
Bewerber zu einer Ausbildung zum Trainer C Pflicht. Dieses
Seminar dauert einen Tag. Bei dem Vorbereitungsseminar
sollen die notwendigen Voraussetzungen für eine
Teilnahme am Ausbilderlehrgang bzw. an der angestrebten
Prüfung festgestellt werden. Außerdem wird der Teilnehmer
über die Möglichkeiten einer individuellen Ausbilderlaufbahn
beraten. Zudem werden Hinweise zur Vorbereitung auf den
Lehrgang gegeben.
Die Teilnehmer am Vorbereitungsseminar müssen das 15.
Lebensjahr vollendet haben. Die Gültigkeit des
Vorbereitungsseminars beträgt zwei Jahre. Der
Lehrgangsleiter des Ausbildungslehrgangs entscheidet über
Ihre Aufnahme zum Trainerlehrgang.
Der Trainerscheinlehrgang wird im Herbst 2021 über den
Zeitraum von drei bis vier Wochen stattfinden. Es wird eine
Aufteilung in mehrere Module geben. Der
Trainerscheinlehrgang findet nur statt, wenn eine
ausreichende Anzahl von Anmeldungen vorliegt.
Zulassungsvoraussetzungen zum Trainer-C Basissport:
•
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem
der FN angeschlossenen Landes- und/oder
Anschlussverbände angehört
•
Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. des 16.
Lebensjahres, sofern der Bewerber die Prüfung zum
Trainerassistent erfolgreich bestanden hat und vom
Lehrgangsleiter und der Prüfungskommission dieser
Maßnahme entsprechende Empfehlung ausgesellt
worden sind.
•
einwandfreie charakterliche Haltung und Führung,
Vorlage eines erweiterten polizeilichen
Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
•
Besitz des RA 4 (Dressur und Springen) und des
Reitpasses mit Springen
•
Besitz des LA 5 (Kann auch im Rahmen des
Trainerschein-lehrgangs abgelegt werden)
•
Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE), der nicht
länger als 2 Jahre zurückliegt
Zulassungsvoraussetzungen zum Trainer-C Leistungssport:
•
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem
der FN angeschlossenen Landes- und/oder
Anschlussverbände angehört
•
Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. des 16.
Lebensjahres, sofern der Bewerber die Prüfung zum
Trainerassistent erfolgreich bestanden hat und vom
Lehrgangsleiter und der Prüfungskommission dieser
Maßnahme entsprechende Empfehlung ausgesellt
worden sind und im Besitz des RA 4 ist.
•
einwandfreie charakterliche Haltung und Führung,
Vorlage eines erweiterten polizeilichen
Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
•
Besitz des RA 4 (Dressur und Springen)
•
mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei
Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dressur,
Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse A
oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer
Disziplin
•
Besitz des LA 5 (Kann auch im Rahmen des
Trainerschein-lehrgangs abgelegt werden)
•
Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE), der nicht
länger als 2 Jahre zurückliegt
Seit dem 1.1.2020 gibt es Sonderregelungen für Bewerber,
die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sodass diese unter
bestimmten Voraussetzungen nicht mehr Springen bzw.
gänzlich Reiten müssen im Rahmen des Lehrgangs und der
Prüfung.
Wir rufen alle Interessierten auf, sich zu den
Vorbereitungsseminaren anzumelden. Über ggf. mögliche
Anerkennungsfragestellungen von alten
Abzeichen/Fachübungsleiterscheinen oder sonstigen
Sonderregelungen (bspw. Bewerber Ü 50) informieren wir
gerne in der Geschäftsstelle.
Besondere Beachtung sollten die
Trainerscheinlehrgänge bei Trainerinnen und Trainern
finden, deren Trainerscheine bereits viele Jahre
abgelaufen sind. Es besteht die Möglichkeit der
Reaktivierung der Lizenzen in dem an dem
Trainerscheinlehrgang (ohne Teilnahme an der Prüfung)
teilgenommen wird.
Ausbildung Trainer-C