Aktuelle Informationen zum TransparenzregisterMomentan erreichen die Verbände viele Anfragen, da zahlreiche Vereine einen Gebührenbescheid des Bundesanzeiger Verlag für den Zeitraum 2017 bis 2019 erhalten haben. Um die wichtigsten Fragen vorab zu beantworten: Ja, die Bescheide müssen bezahlt werden. Ja, man kann sich für das Jahr 2021 von den Gebühren befreien lassen.Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des LSB Sachsen-Anhalt und in einer Stellungnahme des DOSB. Hier finden Sie die Pressemeldung des LSBHier finden Sie Stellungnahme des DOSB
Aktuelle Informationen zum TransparenzregisterMomentan erreichen die Verbände viele Anfragen, da zahlreiche Vereine einen Gebührenbescheid des Bundesanzeiger Verlag für den Zeitraum 2017 bis 2019 erhalten haben. Um die wichtigsten Fragen vorab zu beantworten: Ja, die Bescheide müssen bezahlt werden. Ja, man kann sich für das Jahr 2021 von den Gebühren befreien lassen.Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des LSB Sachsen-Anhalt und in einer Stellungnahme des DOSB. Hier finden Sie die Pressemeldung des LSBHier finden Sie Stellungnahme des DOSB